Unsere Satzung: Flexibel für die Zukunft
Liebe Mitglieder,
am 7. November 2025 stellen wir die Weichen für die Zukunft unseres Fördervereins. Wir möchten die Vorstandsarbeit erleichtern und den Verein langfristig handlungsfähig halten.
Hier erklären wir Ihnen, was wir vorhaben und warum dieser Schritt so wichtig ist.
Das Wichtigste in Kürze (Die Zusammenfassung)
Wir schlagen vor, die starren Vorstandsämter in unserer Satzung (1. Vorsitzender, Kassenwart etc.) durch ein flexibles Team von 2 bis 5 gleichberechtigten Mitgliedern zu ersetzen.
Die Vorteile dieses Schritts:
Geteilte Verantwortung: Die Arbeit wird auf mehrere Schultern verteilt. Niemand muss mehr einen „großen Posten“ alleine stemmen.
Geringere Hürden: Es wird einfacher, engagierte Freiwillige zu finden, wenn sie in einem Team mitarbeiten können, statt ein starres Amt zu übernehmen.
Sicherung der Handlungsfähigkeit: Der Verein bleibt auch dann arbeitsfähig, wenn sich (wie in vielen Vereinen) nur ein kleines Team von zwei Personen findet.
Ganz wichtig: Sie als Mitgliederversammlung behalten die volle Kontrolle. Sie beschließen alle zwei Jahre, wie viele Vorstände (im Rahmen von 2-5) gewählt werden und wen Sie in dieses Team wählen.
Die Änderungen im Detail (Gegenüberstellung Alt vs. Neu)
Für alle, die es genau wissen wollen: Hier sehen Sie die wichtigsten Änderungen im direkten Vergleich.
| Thema | Alte Satzung | Vorschlag: Neue Satzung | Warum das besser ist |
|---|---|---|---|
| Vorstandsgröße & Ämter | Starr: 4 feste Ämter (1. Vors., 2. Vors., Kassenwart, Schriftführer) |
Flexibel: Ein Team aus mindestens 2 bis höchstens 5 gleichberechtigten Mitgliedern. |
Der Verein bleibt handlungsfähig, auch wenn sich nur zwei Freiwillige finden. Die Hürde für ein Engagement sinkt. |
|
Aufgabenverteilung |
In der Satzung starr an Ämter gebunden (z.B. „Kassenwart“). |
Das Team teilt die Aufgaben (z.B. Finanzen, Schriftverkehr) flexibel unter sich auf und regelt dies in einer Geschäftsordnung. |
Praxistauglicher. Jedes Team kann die Aufgaben nach den Stärken seiner Mitglieder verteilen. |
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Vertretung (Unterschrift) |
„Jeder ist einzelvertretungsberechtigt“. (Jeder kann alleine unterschreiben). |
„Jeweils zwei Mitglieder… gemeinsam“. (Vier-Augen-Prinzip). |
Erhöht die Sicherheit für den Verein. Wichtige Entscheidungen (z.B. Verträge, große Ausgaben) werden immer von zwei Personen getragen. |
|
Beschlussfähigkeit |
„mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend“ |
„mindestens zwei… Mitglieder anwesend“. |
Wichtige Korrektur! Nur so kann der Verein arbeiten, wenn er (wie neu erlaubt) nur aus zwei Vorständen besteht. |
| Kontrolle durch Mitglieder |
Die MV wählt die 4 Ämter. |
Die MV wählt, wie viele (2-5) und wen ins Team kommt. |
Die Kontrolle der Mitgliederversammlung bleibt vollständig erhalten! |
Die wichtigsten Änderungen im Detail – Paragraph für Paragraph
Damit Sie genau nachvollziehen können, was sich ändert, führen wir Sie hier durch die zentralen neuen Paragraphen des Entwurfs:
Zu § 10: Zusammensetzung und Amtszeit (Die neue Flexibilität)
- Was ändert sich? Dieser Paragraph ersetzt die starre Liste der vier Ämter. Stattdessen legt er nur noch einen Rahmen fest: Der Vorstand besteht aus „mindestens zwei (2) und höchstens fünf (5) Mitgliedern“.
- Warum? Dies ist das Kernstück der Änderung. Wir müssen nicht mehr krampfhaft vier Posten besetzen. Finden sich nur zwei Engagierte, ist der Verein trotzdem voll handlungsfähig. Finden sich fünf, können wir die Arbeit auf noch mehr Schultern verteilen. Die Mitgliederversammlung legt vor der Wahl die genaue Zahl für die nächste Amtszeit fest.
Zu § 11: Aufgaben und Vertretung (Das 4-Augen-Prinzip & die Praxis)
- Was ändert sich? Dieser Paragraph regelt zwei Dinge neu:
- Vertretung: Die alte Regel „Jeder ist einzelvertretungsberechtigt“ wird durch „jeweils zwei (2) Mitglieder… gemeinsam vertreten“ ersetzt.
- Aufgaben: Die Aufgaben (wie Kasse, Schriftführung) werden nicht mehr starr zugewiesen. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, um die Aufgaben (Ressorts) flexibel im Team zu verteilen.
- Warum? Die gemeinsame Vertretung (4-Augen-Prinzip) erhöht die Sicherheit für den Verein bei wichtigen Verträgen oder Ausgaben. Damit das im Alltag aber nicht bürokratisch wird, regelt die Geschäftsordnung die Praxis: Das Team kann z.B. festlegen, dass der „Finanz-Verantwortliche“ Ausgaben bis 500 € alleine tätigen darf. Das ist praxistauglich und sicher zugleich.
Zu § 12: Beschlussfähigkeit (Die Beseitigung der „Quorum-Falle“)
- Was ändert sich? In der alten Satzung stand, der Vorstand sei erst bei „mindestens drei“ anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Das wird auf „mindestens zwei (2)“ geändert.
- Warum? Das ist eine entscheidende rechtliche Korrektur. Würden wir die alte 3er-Regel beibehalten, aber (laut neuem § 10) nur zwei Vorstände wählen, wäre dieser Vorstand niemals beschlussfähig. Mit der neuen 2er-Regel kann auch ein Team in Mindestbesetzung arbeiten.
Zu § 16: Satzungsänderungen (Der „Vorratsbeschluss“)
- Was ändert sich? Der Paragraph wird um einen zweiten Absatz ergänzt.
- Warum? Das ist reine Praxis-Erleichterung. Fordert das Registergericht oder Finanzamt nach einem Beschluss eine winzige, rein formale Wortänderung, müssen wir dafür keine neue, aufwendige Mitgliederversammlung einberufen. Der Vorstand kann das (dank dieser Klausel) selbst erledigen.